Mindestsicherungen
In unserem Glossar findest du noch weitere wichtige Begriffe rund um unsere Versicherung für die Fitness- und Wellnesbranche.
Erläuterung
Die Mindestsicherungen sind grundlegende, von Versicherungen definierte Mindestanforderungen an den mechanischen Einbruchschutz eines Objekts – meist bezogen auf Türen, Fenster oder andere Zugänge. Sie dienen dazu, ein gewisses Basissicherheitsniveau zu gewährleisten, um unbefugten Zutritt zu erschweren und Einbruchversuche zu verzögern.
Inhalte
Je nach Art des Objekts (z. B. Gewerbe, Lagerhalle) können die Mindestsicherungen unterschiedliche Maßnahmen umfassen. Dabei werden praktisch von allen Versicherungsverträgen für den Bereich von Einbruchdiebstahl immer die Einhaltung bestimmter Mindestsicherungen vorausgesetzt. Die konkreten Maßnahmen variieren je nach Versicherer und Vertrag. Werden diese nicht erfüllt sind, kann dies zu Leistungskürzungen oder -ausschlüssen im Schadensfall führen. Besonders bei gewerblichen Objekten oder bei hoher Versicherungssumme ist dies von zentraler Bedeutung.
Türen
Beispiele für Mindestsicherungen
Fenster
Gewerbliche Objekte
Vollständiges Schließblech mit Mauerverankerung
Einsteckschloss mit Riegel, mind. 20 mm Ausschluss
Zylinder mit Aufbohrschutz
Schutzbeschlag mit Zylinderabdeckung
Zusatzschloss oder Sperrbügel (bei Wohnungseingangstüren)
Abschließbare Fenstergriffe
Pilzkopfverriegelung oder andere einbruchhemmende Beschläge
Einbruchhemmende Verglasung (z. B. nach DIN EN 356)
Rollläden mit Hochschiebesicherung
VdS-anerkannte Tür- und Fenstersicherungen
Gitter oder Rollgitter bei großflächigen Fensterfronten
Sicherheitsverglasung (je nach Gefährdungsklasse)